Bedeutung für die Rechtsprechung



Gerhard Roth und Hans‑Jürgen Walter leisten Hand in Hand mit anderen Wissenschaftlern und Praktikern einen maßgeblichen Beitrag zu unser aller Lebensqualität.

Sie fördern mit ihrem ambitionierten Einsatz unsere Fähigkeiten miteinander zu kommunizieren und genau darin liegt auch das A und O einer friedfertigen, leistungsfähigen Gesellschaft.

(Kommunizieren kommt von lat. communis = gemeinsam!)

Der Steuerzahler leistet seinen Beitrag dazu, indem er sowohl staatlichen Forschungseinrichtungen finanziert, wie auch die Infrastruktur zur Verbreitung und Anwendung ihrer Erkenntnisse.

Eine herausragende Bedeutung sehe ich hier auch für die Rechtsprechung, weil auf diese Weise eine geisteswissenschaftlich gesicherte Grundlage für vernunftbasierte Entscheidungen geschaffen wird.

Für den Fall ihrer groben Missachtung erhalten wir gleichzeitig die erforderlichen Argumente, z.B. zur effektiven Abwehr diskriminierender Entscheidungen.


Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten:

Die Rechtsprechung ist offiziell nicht unmittelbar an die Wissenschaft gebunden, sondern in erster Linie an Recht und Gesetz.

Richter sind demnach bei ihrer Entscheidungsfindung nicht verpflichtet, sich an wissenschaftlichen Fakten zu orientieren.

Allerdings wäre es absurd anzunehmen, dass richterliche Entscheidungen nicht zwingend in einem nachvollziebaren Bezug zur Lebenswirklichkeit stehen müssten.

Und wodurch sonst sollte in puncto Sprachverständigung eine gemeinsame Basis zur einvernehmlichen Beurteilung unserer Lebenswirklichkeit klarer definiert sein, als wie folgt:

Alles Andere würde bedeuten, dass wir ausgerechnet im Bereich der Rechtsstaatlichkeit von unserem steuerlichen Beitrag zur Unterstützung der Forschungs- und Lehranstalten nicht profitierten.



In diesem Sinne und in Rückschau auf den vorausgehenden Artikel:


Verstehen ist die Ausnahme ...

Dieses auf der Berufserfahrung von Hans‑Jürgen Walter beruhende Fazit mag bezüglich unsrer alltäglichen, mitunter recht banalen Gespräche etwas überspitzt klingen.

In allen wichtigen Bereichen aber kann es als Appell zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit dem gesprochenen Wort nicht hoch genug eingestuft werden, so zum Beispiel wenn dabei unser eigenes oder das existenzielle Wohlergehen unserer Mitmenschen bedroht ist.


Konsequenz

Was nun die von mir monierte Räumungsklage gegen meine unbescholtene Lebenspartnerin betrifft, so ist auf dieser Grundlage folgendes festzustellen:

Einerseits Hirnforschung und Psychologie sowie andererseits die rein anschauliche Auswertung unserer alltäglichen Lebenserfahrung aus der Sicht eines ganz gewöhnlichen, sozial eingestellten Mitbürgers führen zwangsläufig und unverkennbar zum selben Ergebnis:

Die falsche Anschuldigung seitens der Klägerin ist durch nichts gerechtfertigt (substantiiert).

Ganz unabhängig, von welcher dieser beiden Seiten wir es betrachten:

Die betreffende Räumungsklage hätte man schon in diesem ersten, ihrem Hauptpunkt, unter keinen Umständen für schlüssig erachten dürfen.




Weitere Details und konkrete Beispiele aus meinem persönlichen Umfeld

Obwohl ich denke, zu diesem Punkt schon jetzt alles Notwendige gesagt zu haben, folgen hier noch weitere Beiträge, nur für den Fall, dass trotz alledem jemand weiterhin "anderer Meinung" sein sollte (zur Rechtfertigung rechtswidrigen Verhaltens ?).

Es werden darin zunächst einige wissenschaftliche Aspekte erörtert (Phonetik, Akustik).

Davon aber völlig unabhängig folgen zum Abschluss noch einige für sich selbst sprechende Beispiele, für jedermann unmittelbar einleuchtend, auch ohne wissenschaftlichen Hintergrund, die wir alle tagtäglich in ähnlicher Form immer wieder selbst erleben können.




Weiterlesen:

Missverstehen phonetisch


Wissenschaftliche Beiträge überspringen
und sofort zu den Beispielen gehen:


Beispiel #1 - Billard: braun / grün

Beispiel #2 - Abgebrannt ?!

Beispiel #3 - "Sechs und ..."  (was denn) ?!

Beispiel #4 - Billard: nüng



www.rmz-selbsthilfe.de