(Beim Snooker-Billard muss vor dem Stoß eine Farbe ausgewählt und verbindlich angesagt werden.)
Ich stehe am Tisch, mit dem Rücken zu den Mitspielern.
In dieser abgewandten Haltung, meine Gedanken auf die Kugeln konzentriert und daher ziemlich leise sprechend, …
… erkläre ich "braun" zum Spielball und versenke korrekt nur diese eine Farbe.
Daraufhin jedoch ...
Beide hatten mich missverstanden und dennoch wurde meine Erwiderung akzeptiert. Es zeigt sich darin unsere soziale Grundeinstellung, sportliche Fairness sowie auch die gemeinsame Vertrauensbasis.
Diese Umgangsformen finden wir als unverzichtbaren Bestandteil unserer Lebenswirklichkeit in allen friedfertigen Gruppierungen, wie z.B. auch Sport-, Lebens- und Vertragsgemeinschaften.
Personen, welche diese Umgangsformen missachten, verhalten sich asozial.
Richter, welche dies durch fahrlässige Sachstandsermittlung verkennen, machen sich zu "Steigbügelhaltern" asozial agierender Personen.
Und vor allem verstoßen sie damit auch gegen ...
Diese deutlichen Parallelen zwischen Klagepunkt #1 der monierten Räumungsklage und dem hier angeführten Billard‑Beispiel zeigen unverkennbar, wie absurd es ist, eine dermaßen substanzlose und offenkundig falsche Anschuldigung noch als schlüssig zu bewerten.
Erläuterung: Eine Privatklage wird immer nur dann zugelassen, wenn sie schon vor Sichtung der Beweissmittel für "schlüssig" befunden wird.
Beispiel #1 - Billard: braun / grün
Beispiel #2 - Abgebrannt ?!
Beispiel #3 - "Sechs und ..." (was denn) ?!
Beispiel #4 - Billard: nüng
Fertig oder ...
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