Ach Gott



Falsche Anschuldigung


Und diese absurde Anschuldigung hat sich das Amtsgericht Euskirchen tatsächlich "für bare Münze" aufbinden lassen !


Grob fährlässige Sachstandsermittlung

Es ist mir unvorstellbar, dass eine wirklich verantwortungsbewusste Person von durchschnittlicher Intelligenz, Bildung und Lebenserfahrung sich derart würde hinters Licht führen lassen.

Demzufolge kann ich nur annehmen, dass zu der betreffenden Räumungsklage wenn überhaupt, dann allenfalls eine sehr grob fahrlässige Sachstandsermittlung stattgefunden hat.

Und dies ganz offenbar unter billigender Inkaufnahme eines möglichen Fehlurteils, demnach also in einem Akt bedingt vorsätzlicher Rechtsbeugung.


Aber bevor es dazu inhaltlich weitergeht, zunächst noch Folgendes:


Rechtlicher Hinweis

Die Einleitung des Fortsetzungsbeitrages ist in Form einer Satire verfasst ("Ach Gott ‑ im Himmel !", unten verlinkt).

Es ist damit keinesfalls beabsichtigt, welche reale Person auch immer in respektloser Weise herabzusetzen.

Der Ausdruck "verirrte Richter" bezieht sich stattdessen auf rein fiktive Gestalten, die es für meine Begriffe im richtigen Leben garantiert nicht geben kann.

Ein Richter, welcher die betreffenden Klagedokumente

ist für mich absolut undenkbar.

Er müsste dafür so naiv und unbedarft sein, dass er niemals zu seinem Examen und in seine jetzige Position gekommen wäre. Völlig absurd!


Mein Verdacht

Von allen Richtern, welche bisher * mit den betreffenden Klagedokumenten betraut waren, kann für meinen Begriff von gesundem Menschenverstand nicht ein einziger diese auch wirklich sorgfältig und sinnerfassend gelesen haben, und dies sogar einschließlich der Beschwerdekammer LG Bonn.
——
*)  "bisher" = 08.2025


Vielmehr sehe ich erhebliche Verdachtsmomente, dass sie komplett diese Unterlagen nur überflogen haben (flüchtig quergelesen), möglicherweise ...


... wodurch für sie anscheinend eine ausreichende Sorgfalt und kritische Betrachtung sich zu erübrigen schien.

——
*)  Indiz dafür: AG-EU: "... rechtliches Gehör nicht entscheidungserheblich" !!!  (mehr dazu in einem späteren Beitrag ...)


Nicht ganz auszuschließen

Anderenfalls, d.h. sollte also jemand behaupten, die Klagedokumente vollständig und sorgfältig gelesen zu haben, so müsste meines Erachtens sogar ein konkreter Vorsatz der Rechtsbeugung in Betracht zu ziehen sein, wie zum Beispiel ...


Wer aber sollte in voller Absicht auf dem dünnen Eis eines derartigen Humbugs seine Freiheit und seine berufliche Karriere aufs Spiel setzen wollen ?!


Wahrscheinlicher

Aus diesem Grunde tendiere ich eher zu der Annahme, dass der schwere Schaden, welcher meiner offenkundig unbescholtenen Lebensgefährtin zugefügt wurde, durch Diskriminierung und grobe Fahrlässigkeit zustande gekommen ist.




Weiterlesen:

Ach Gott - im Himmel ! ...




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